ETA Logo 100  E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg
ETA Logo 100 E.T.A. Hoffmann-
Gymnasium Bamberg

Ethik

ethik 1

Herzlich willkommen bei unserer (nicht mehr ganz so) kleinen Ethik-Fachschaft am E.T.A.!

  • Fides Krumschmidt, StRin (E, F, Eth)
  • Holger Landgraf, StD (D, E, Eth) – Fachleiter Ethik, Oberstufenkoordinator
  • Saskia Müller, StRin (L, Eth/Phi)
  • Martin Stübinger, StD – Mitarbeiter Schulleitung (D, E, Eth)
 ethik 2

Unterricht in allen Jahrgangsstufen.

Und hier nur einige Themen aus den Jahrgangsstufen 5-12:

ethik 3

Am Schuljahresende gestaltet die Fachschaft mit den Ethik-Schülerinnen und -Schülern die Abschlussfeier im Schulhof. So bekommt das Schuljahr am letzten Schultag einen feierlichen, besinnlichen und gemeinschaftlichen Abschluss.

Abschlussfeiern

 

Selbstverständnis des Faches Ethik – für alle, die es genau wissen wollen, das Fachprofil:

„Der Ethikunterricht dient der Erziehung der Schüler zu werteinsichtigem Urteilen und Handeln“ (Art. 47 Abs. 2 BayEUG). Er unterstützt die jungen Menschen in ihrer Suche nach moralischer Orientierung in der Welt von heute, indem er ihnen Entwürfe und Theorien vorstellt, die aus einer langen Entwicklung philosophischen Denkens und wissenschaftlichen Forschens hervorgegangen sind. Die Jugendlichen vergleichen diese Modelle mit den von ihnen selbst entwickelten Vorstellungen und kommen so zu einem eigenen Bild von einem guten und gerechten Leben und von dem Menschen, der sie gerne wären.

Einsicht allein führt aber häufig noch nicht zu dem entsprechenden Handeln. So ist auch die Motivation zu werteinsichtigem Handeln zu stärken, z. B. durch Perspektivwechsel und insbesondere das Einfühlen in die Situation anderer. Schließlich werden die Schülerinnen und Schüler auch in der Lage sein müssen, die Handlung adäquat durchzuführen, die sie für sich als richtig erkannt haben. In ausgewählten Handlungsfeldern werden deshalb Übungsmöglichkeiten für werteinsichtiges Handeln geboten, wie z. B. in der Kommunikation und der Gewaltprävention. Dabei wird eine ausreichende Festigung neu erworbener Kompetenzen unabdingbare Voraussetzung dafür sein, dass diese dann den Schülerinnen und Schülern auch spontan in Alltagssituationen zur Verfügung stehen können.

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist der Ethikunterricht Pflichtfach (Art. 47 Abs. 1 BayEUG). Er orientiert sich in seiner grundlegenden Zielsetzung an den sittlichen Grundsätzen, wie sie in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Im Übrigen berücksichtigt er die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen. Insbesondere orientiert er sich bezüglich seiner inhaltlichen Rahmenbedingungen an den Aussagen der Bayerischen Verfassung in Artikel 131 und den Festlegungen des Grundrechtekatalogs im Grundgesetz. So ist die Achtung der Würde des Menschen unverzichtbare Grundlage des Ethikunterrichts. Die Erziehung zu Toleranz, Selbstkontrolle und Achtung der Überzeugungen des Andersdenkenden sowie zur Übernahme von Verantwortung sind weitere Beispiele dieser Orientierung. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass das Fach Ethik auf das erzieherische Wirken der Schule insgesamt und insbesondere auf den grundlegenden Beitrag des Elternhauses zur Moralerziehung angewiesen bleibt und diesen auch in seinem pädagogischen Anspruch zu berücksichtigen hat.

Indem die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet werden, sich selbst und ihre Mitmenschen bewusst wahrzunehmen, wird nicht nur die Entwicklung ihres Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls, sondern ebenso das Bewusstsein für den Eigenwert des Anderen und die Achtung gegenüber dessen Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen gefördert. Mit Blick auf die Inklusion spielt dabei auch der respektvolle Umgang mit Menschen mit Behinderung eine wichtige Rolle.

Der Ethikunterricht fördert aufmerksames Zuhören und ein offenes, konstruktives Gespräch. Die Schülerinnen und Schüler werden dazu angehalten, in ethischen und moralischen Fragen schlüssig und nachvollziehbar zu argumentieren, ihre Argumente zu belegen und die Argumentation anderer einer rationalen Überprüfung zu unterziehen. Den Schülerinnen und Schülern soll Gewaltlosigkeit als unverzichtbares Prinzip für die Bewältigung von Meinungsverschiedenheiten und von Konflikten vermittelt werden und sie sollen befähigt werden, mit Herausforderungen, die sich ihnen in diesem Zusammenhang stellen, entsprechend umzugehen.

Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern, die aus verschiedenen Kulturkreisen stammen, soll dem Einzelnen die Chance eröffnen, seine eigenen kulturellen Wurzeln zu erkennen und unter Achtung der Überzeugung der Anderen Verantwortung für das Zusammenleben der Menschen zu übernehmen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben deshalb auch Kenntnisse über wichtige Wertvorstellungen in verschiedenen Kulturen sowie der sie prägenden Religionen. Damit wird eine wesentliche Grundlage für ein von Wertschätzung und Toleranz geprägtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Glaubensvorstellungen gelegt.

Ethische Fragen, die sich z. B. aus dem Verhältnis des Menschen zur Natur, aus der Wirtschafts- und Arbeitswelt und neuen Entwicklungen in der Medizin und den Medien ergeben, fordern ein reflektiertes Urteil auf der Basis gründlicher Information. Dies muss schon beim Heranwachsenden angebahnt werden. Der Ethikunterricht leistet hier einen wesentlichen Beitrag, indem er ein Bewusstsein für Zusammenhänge zwischen eigenem Handeln und Problemen der modernen Welt schafft und die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Fähigkeit unterstützt, Möglichkeiten zur Problembewältigung zu finden.

Die Suche der Schülerinnen und Schüler nach Sinn, passenden Entwürfen für ein glückliches und selbstbestimmtes Leben und einem stimmigen Welt- und Menschenbild unterstützt der Ethikunterricht, indem er ihnen die Auseinandersetzung mit vielfältigen Vorstellungen und den lebendigen Austausch mit anderen ermöglicht.

 

Hier geht es zum Ethik Fachprofil (ISB)
Und hier finden Sie die Fachlehrpläne

 

Eine immer wieder häufig gestellte Frage:

Ein Wechsel vom Religionsunterricht zum Fach Ethik für die Oberstufe? – Der ist unter durchaus machbaren Voraussetzungen möglich. Die genaue Antwort darauf gibt die GSO:

Die Wahl von […] Ethik als Abiturprüfungsfach ist nur bei Nachweis des Besuchs dieses Fachs in der Jahrgangsstufe 11 [neunjähriges Gymnasium bzw. Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Gymnasium] zulässig. Hat eine Schülerin oder ein Schüler beim Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 [bzw. Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Gymnasium] von Religionslehre zu Ethik gewechselt oder umgekehrt, ist das neue Fach als Abiturprüfungsfach zulässig, wenn sie oder er zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 [bzw. Jahrgangsstufe 11 im achtjährigen Gymnasium] durch eine Feststellungsprüfung nachgewiesen hat, dass sie oder er sich die Kenntnisse der Jahrgangsstufe 11 [bzw. Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Gymnasium] angeeignet hat; bei einem späteren Wechsel scheide[t] Ethik als Abiturprüfungsfach aus. (vgl. GSO § 48)

Weitere Informationen dazu und zu anderen Fragen gibt es gerne bei H. Landgraf – oder bei der jeweiligen Ethik-Lehrkraft!

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!