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Gymnasium Bamberg

Zugelassene Pflichtinstrumente

Natürlich kann es nicht schaden, wenn Ihr Kind bereits ein Instrument spielt. Für einen Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe ist dies jedoch keine Voraussetzung.

Welches Instrument kann mein Kind als Pflichtinstrument spielen?

 


Tasteninstrumente

Klavier

Unterricht an der Schule oder privat

Orgel

Unterricht an der Schule oder privat


Streichinstrumente

Violine

Unterricht an der Schule oder privat

Viola

Unterricht an der Schule oder privat

Violoncello

Unterricht an der Schule oder privat

Kontrabass

Unterricht an der Schule oder privat


Zupfinstrumente

klassische Gitarre

Unterricht an der Schule oder privat


Blasinstrumente

Querflöte

Unterricht an der Schule oder privat

Klarinette

Unterricht an der Schule oder privat

Saxophon

Unterricht an der Schule oder privat

Oboe

nur privat

Trompete,
Tenorhorn,
Bariton,
Euphonium

Unterricht an der Schule oder privat

Posaune

nur privat

Horn

nur privat

Fagott

nur privat

 

Ab der 8. Jahrgangsstufe sind als Ersatz für das bisher erlernte Pflichtinstrument folgende Instrumente möglich:

Cembalo, Blockflöte (Sopran- und Altflöte), Tenorhorn, Bariton,
Euphonium, Tuba, Laute, Mandoline, Harfe, Perkussion (mit Mallet-Instrumenten),
Akkordeon (MIII), Hackbrett, Zither

Es kann davon aber nur Cembalo, Tenorhorn, Bariton und Euphonium am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium unterrichtet werden. 

Für das neue Instrument muss der Leistungsstand der entsprechenden Jahrgangsstufe durch ein Vorspiel im Juni nachgewiesen werden. Der Wechselantrag wird formlos bei der Schulleitung gestellt. Die Musiklehrkräfte entscheiden über die Zulassung.

Die ab Jahrgangsstufe 8 wählbaren Pflichtinstrumente können auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits ab Jahrgangsstufe 5 zugelassen werden.

Bei Akkordeon ist der Beginn mit MII möglich, wenn spätestens in Jahrgangsstufe 8 auf MIII gewechselt wird. Über die Zulassung entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit der Fachschaft Musik.

 

F. Werner, R. Seubold