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Gymnasium Bamberg

Finanzielle Förderung durch den Elternbeirat ist möglich

 

Förderung von Projekten der Schüler*innen und Lehrerkollegiums

In erster Linie unterstützt der Elternbeirat auch schulische Projekte mit finanziellen Zuschüssen. Hauptausschlaggebend für unsere Entscheidung zur Förderung ist hier die Gemeinnützigkeit - je mehr unserer Schüler*innen einen Nutzen davon haben, umso besser.

Auch hier haben wir einen Antrag erstellt. Diesen Antrag bitte ausgefüllt der Schulleitung vorlegen; diese wird ihn in der folgenden Elternbeiratssitzung vorstellen.

Hier geht es zum Download des Antrags für Lehrer*innen und SMV >>>

 


 

Individualförderung für Schüler*innen und Eltern

Durch die Initiative des Elternbeirats gibt es am E.T.A. für Eltern die Möglichkeit, einen individuellen Finanzzuschuss zu erhalten. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der persönlichen Umstände ihrer Familie nicht in der Lage sind, besondere Unterrichtsangebote wie z.B. Klassenfahrten wahrzunehmen.
Ein entsprechender Beihilfeantrag muss durch die Eltern, Erziehungsberechtigten oder den Schüler selbst gestellt und an den Sozialausschuss des Elternbeirats weitergeleitet werden.

Diesen bitte vollständig ausgefüllt weiterleiten per eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an den Elternbeirat des ETA-Hoffmann-Gymnasiums, Sternwartstr. 1-3, 96049 Bamberg.
Der Sozialausschuss entscheidet über die weitere Vorgehensweise und legt schließlich dem Elternbeirat den Antrag vor. Dieser entscheidet in interner Sitzung über die mögliche Berechtigung einer individuellen Förderung.

 

Wichtiger Hinweis zur Kenntnis:

Erhalten die Eltern

  • Leistungen nach dem SGBII (Hartz IV),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei  Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • den Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG (eventuell auch bei Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG),

so werden die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bei rechtzeitiger Antragstellung durch das Jobcenter oder die zuständige Kommune erstattet. Auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge kommt in Betracht (siehe § 28 SGB II und Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Informationen zum Bildungspaket)!

In diesen Fällen sind die staatlichen Leistungen vorrangig, eine Förderung durch den Elternbeirat ist ausgeschlossen.

Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige, vorherige Antragstellung bei der zuständigen Behörde!