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Gymnasium Bamberg

Art 1 GG – Die Würde des Menschen ist (un-?)antastbar

Mit diesem Thema beschäftigte sich unsere Klasse, die 10b, im Politik- und Gesellschaftsunterricht bei Herrn Günther. In Gruppenarbeit bearbeiteten wir verschiedene Fälle, in denen es um die Menschenwürde ging.

Eine Gruppe setzte sich mit dem Begriff „Menschenwürde“ auseinander. Die Würde ist die Grundlage aller Menschenrechte. Sie ist ein besonderer Wert des Menschen, der niemals verloren geht. Ein Gegenstand verliert demzufolge seinen Wert mit der Zeit, der Mensch aber nie. Also müssen alle Menschen mit „Würde“ behandelt werden. Dieser Begriff existiert schon seit der Antike, allerdings hatten damals nur die Menschen viel Würde, die ein hohes gesellschaftliches Ansehen. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Menschenwürde vieler Menschen stark verletzt, weshalb im Grundgesetz gleich der erste Artikel so formuliert wurde, dass dies nie mehr passieren soll.

Alle anderen Gruppen beschäftigten sich mit Fällen, in denen es um Grenzbereiche der Menschenwürde ging. Hier wurden folgende Themen behandelt:

• „Triage im Zuge der Corona-Pandemie“: Darf der Staat entscheiden, wer bei der medizinischen Versorgung Vorrang hat?
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die sogenannte „Ex-Post-Triage“ ausgeschlossen wird: Es darf niemandem in einer lebensbedrohlichen Situation ein Behandlungsgerät weggenommen werden, um einen anderen Menschen zu retten.
• „Kürzung von Hartz IV-Sätzen – Kürzung der Menschenwürde?“: Dürfen Menschen Hartz IV-Sätze gekürzt werden, wenn sie sich nicht um Arbeit bemühen?
Hier urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass diese Kürzung nicht rechtens ist, weil nicht erwiesen ist, ob dieser Eingriff auch zu mehr Engagement bei der Jobsuche führt.
• „Wie viel Menschenwürde verdient ein Kindesentführer?“: Diese Gruppe befasste sich mit dem Fall Jakob von Metzler. Dieses Kind wurde entführt und die reichen Eltern erpresst. Der Entführer wurde wenige Tage später festgenommen und verhört. Als er sich weigerte, zu verraten, wo das Kind ist, drohte ihm ein Polizeibeamter Folter an. Trotz der Ausnahmesituation verstößt dieses Vorgehen gegen die Menschenwürde des Entführers und der Polizist bekam eine Geldstraße.
• „Terrorflug über der Allianz Arena – Wessen Menschenwürde wiegt mehr?“:In diesem nicht realen Fall geht es darum, dass ein volles Passagierflugzeug entführt wurde und in die Allianz Arena gelenkt werden soll. Ist es nun erlaubt, dieses abzuschießen?
• Das Urteil des Bundesverfassungsgericht verbietet dies, da es ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Insassen wäre. Erlaubt ist nur, das Flugzeug abzudrängen, oder zur Landung zu zwingen. Das Abschießen wäre nur dann erlaubt, wenn nur Attentäter an Bord wären.

In dieser Gruppenarbeit lernten wird, dass es auch bei der Menschenwürde Fälle gibt, in denen es nicht klar ist, wie im Sinn der Menschenwürde gehandelt wird. Oft herrschte in den Gruppen Uneinigkeit darüber, welche Entscheidung eher im Sinn von Art. 1 GG ist.

Ines Müller, Elisa Harrer 10b