ETA Logo 100  E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg
ETA Logo 100 E.T.A. Hoffmann-
Gymnasium Bamberg

„0,0 Promille – 100 % Verantwortung“

Ein falscher Tritt aufs Hoverboard, ein kurzer Griff zum Handy am Steuer, eine Partynacht mit dem Fahrrad nach Hause – und plötzlich steht man im Fokus des Strafrechts. Wie schnell der Alltag junger Menschen mit Gesetzen kollidieren kann, führte Staatsanwältin Frau Arnold von der Staatsanwaltschaft Bamberg den 11. Klassen unserer Schule vor Augen.
In einem interessanten und zugleich nachdenklich stimmenden Vortrag zeigte sie auf, wie schnell Verkehrssituationen strafrechtlich relevant werden können – insbesondere für junge Menschen, die gerade dabei sind, den Führerschein zu machen oder bereits erste Fahrerfahrungen sammeln.
Bereits zu Beginn des Vortrags wurde deutlich, wie weit der Begriff „Kraftfahrzeug“ gefasst ist: Neben Autos und Motorrädern zählen auch E-Scooter, Mopeds und sogar Segways dazu – und im Sonderfall auch Hoverboards. Diese sehen harmlos aus, sind aber im öffentlichen Straßenverkehr verboten, da sie weder zugelassen noch versichert sind. Wer sie dennoch nutzt, riskiert eine Anzeige.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Thema Fahrerlaubnis. Viele der Zuhörenden waren überrascht, wie viele Situationen es gibt, in denen man strafrechtlich belangt werden kann – etwa beim Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsschutz. Gerade in der Übergangszeit zwischen Theorieunterricht und Fahrprüfung ist es wichtig zu wissen, dass selbst eine einzige „Probefahrt“ schwere Folgen haben kann.
Besonders eindringlich sprach Frau Arnold über den Einfluss von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit. Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promille-Grenze – und das nicht nur beim Autofahren, sondern auch auf dem Fahrrad. Anhand anschaulicher Darstellungen erklärte die Staatsanwältin, wie Alkohol das Gehirn beeinflusst, Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit einschränkt und selbst bei geringen Mengen zu folgenschweren Fehlern führen kann.
Fallbeispiele aus der Praxis machten deutlich: Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht sind zwei getrennte Bereiche. Es kann durchaus passieren, dass man trotz einer milden strafrechtlichen Bewertung seinen Führerschein verliert – etwa, wenn man Ausfallerscheinungen zeigt oder unter Drogeneinfluss am Steuer sitzt. Auch das sogenannte „Fahrverbot light“ für Ersttäter ist kein Freifahrtschein.
Im Laufe des Vortrags wurden verschiedene Straftatbestände thematisiert, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr häufig auftreten – darunter Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige Körperverletzung oder sogar Tötung sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Für jede dieser Handlungen erläuterte Frau Arnold die rechtliche Einordnung und die möglichen Konsequenzen: Geld- oder Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug – teils mit lebenslangen Auswirkungen.
Abschließend wies Frau Arnold auch auf vermeintlich „kleinere“ Vergehen hin, die als Ordnungswidrigkeit gelten – wie etwa das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter oder das Handy am Ohr beim Fahren. Auch hier drohen Bußgelder und Fahrverbote, wenn man erwischt wird.
Der Vortrag war für alle Beteiligten ein echter Augenöffner. Viele Schülerinnen und Schüler zeigten sich im Anschluss überrascht darüber, wie schnell eine unbedachte Handlung zu einer Anzeige führen kann – und wie wichtig es ist, sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Straßenverkehr zu informieren.
Ein herzliches Dankeschön an Frau Staatsanwältin Arnold für ihren informativen, praxisnahen und eindrucksvollen Beitrag zur Verkehrserziehung!