Das E.T.A. kennenlernen?
Das geht auch digital über unseren Info-Flyer:
Anmeldeverfahren des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums BambergDer Anmeldezeitraum ist von Montag, 10. Mai 2027, bis Mittwoch, 12. Mai 2027, jeweils von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass am Donnerstag, 13. Mai, und Freitag, 14. Mai, keine Anmeldung mehr möglich ist! Bitte den Anmeldebogen (siehe unten) ausdrucken, ausfüllen und bei der Anmeldung vorlegen! Gerne können Sie dies auch ab April 2027 bequem über den Button "Zur Online Anmeldung" auf der Startseite vornehmen! Eine persönliche Anmeldung am E.T.A. ist bei beiden Optionen zwingend notwendig! Bitte vergessen Sie zudem nicht, das Übertrittszeugnis (im Original), die Geburtsurkunde/das Stammbuch, den Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes, die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung des Elternportals sowie ggf. den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges (siehe unten) mitzubringen! Natürlich kann es nicht schaden, wenn Ihr Kind bereits ein Instrument spielt. Für einen Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe ist dies jedoch keine Voraussetzung. Die Aufnahme in ein Musisches Gymnasium setzt eine musikalische Begabung voraus, welche durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.
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Wichtige Unterlagen für den Übertritt zum Herunterladen:
Anmeldung für die 5. Klasse1) aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule Diese können Sie im Anmeldezeitraum im Sekretariat unter Vorlage des Übertrittszeugnisses, der Geburtsurkunde oder des Stammbuchs im Original und ggf. des Sorgerechtsbescheids vornehmen. Falls das Übertrittszeugnis der Grundschule die Eignung für den gymnasialen Bildungsweg sowie einen Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht von 2,33 oder besser aufweist, kann eine Aufnahme erfolgen. Sobald eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, muss ein dreitägiger Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (Zeitraum siehe oben!) absolviert werden. Dieser ist bestanden, wenn mindestens einmal die Note 3 und mindestens einmal die Note 4 erreicht wird. Bei zweimal Note 4 kann die Aufnahme auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. 2) aus der 4. oder 5. Jahrgangsstufe der Montessori- oder Waldorfschule Diese können Sie im Anmeldezeitraum im Sekretariat unter Vorlage des Übertrittszeugnisses/Zwischenzeugnisses, der Geburtsurkunde oder des Stammbuchs im Original und ggf. des Sorgerechtsbescheids vornehmen. Die Aufnahme hängt jedoch von der erfolgreichen (vgl. 1.) Teilnahme am dreitägigen landesweit einheitlichen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (Zeitraum siehe oben!) ab; dieser wird für die Schülerinnen und Schüler aus der 5. Jahrgangsstufe in Bamberg zentral durchgeführt. 3) aus der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule Eine Voranmeldung können Sie im Anmeldezeitraum im Sekretariat unter Vorlage des Zwischenzeugnisses, der Geburtsurkunde oder des Stammbuchs im Original und ggf. des Sorgerechtsbescheids vornehmen. Die endgültige Anmeldung ist erst mit dem Jahreszeugnis in den ersten drei Tagen der Sommerferien möglich. Für die Aufnahme ist ein Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. 4) aus der 5. Jahrgangsstufe der Realschule Eine Voranmeldung können Sie im Anmeldezeitraum im Sekretariat unter Vorlage des Zwischenzeugnisses, der Geburtsurkunde oder des Stammbuchs im Original und ggf. des Sorgerechtsbescheids vornehmen. Die endgültige Anmeldung ist erst mit dem Jahreszeugnis in den ersten drei Tagen der Sommerferien möglich. Für die Aufnahme ist ein Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. |








