Unterricht in allen Jahrgangsstufen.
Und hier nur einige Themen aus den Jahrgangsstufen 5-12:
Am Schuljahresende gestaltet die Fachschaft mit den Ethik-Schülerinnen und -Schülern die Abschlussfeier im Schulhof. So bekommt das Schuljahr am letzten Schultag einen feierlichen, besinnlichen und gemeinschaftlichen Abschluss.
Eine immer wieder häufig gestellte Frage:
Ein Wechsel vom Religionsunterricht zum Fach Ethik für die Oberstufe? – Der ist unter durchaus machbaren Voraussetzungen möglich. Die genaue Antwort darauf gibt die GSO:
Die Wahl von […] Ethik als Abiturprüfungsfach ist nur bei Nachweis des Besuchs dieses Fachs in der Jahrgangsstufe 11 [neunjähriges Gymnasium bzw. Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Gymnasium] zulässig. Hat eine Schülerin oder ein Schüler beim Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 [bzw. Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Gymnasium] von Religionslehre zu Ethik gewechselt oder umgekehrt, ist das neue Fach als Abiturprüfungsfach zulässig, wenn sie oder er zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 [bzw. Jahrgangsstufe 11 im achtjährigen Gymnasium] durch eine Feststellungsprüfung nachgewiesen hat, dass sie oder er sich die Kenntnisse der Jahrgangsstufe 11 [bzw. Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Gymnasium] angeeignet hat; bei einem späteren Wechsel scheide[t] Ethik als Abiturprüfungsfach aus. (vgl. GSO § 48)
Weitere Informationen dazu und zu anderen Fragen gibt es gerne bei H. Landgraf – oder bei der jeweiligen Ethik-Lehrkraft!