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Gymnasium Bamberg

Finanzielle Förderung durch den Elternbeirat ist möglich

Der Elternbeirat bietet Eltern von Schülern der E.T.A. die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zu beantragen. Er soll Schüler unterstützen, die aufgrund persönlicher Umstände ihrer Familie nicht in der Lage sind, an Angeboten, die mit höherem Kosten verbunden sind (z.B. Klassenfahrten), teilzunehmen.
Der Antrag muss von den Eltern, Erziehungs-berechtigten oder dem Schüler selbst gestellt werden.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus leiten diesen per Mail oder Post an folgende Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder
Elternbeirat des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums
Sternwartstr. 3
96049 Bamberg

Der Sozialausschuss des Elternbeirats entscheidet über die Bewilligung der individuellen Förderung.

Wichtiger Hinweis:
Erhalten Sie als die Eltern

• Leistungen nach dem SGBII (Hartz IV),Bürgergeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
• den Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz,
• Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
• Leistungen nach § 2 AsylbLG (eventuell auch bei Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG),

so werden die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bei rechtzeitiger Antragstellung durch das Jobcenter oder die zuständige Kommune erstattet. Auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge kommt in Betracht (siehe § 28 SGB II und Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Informationen zum Bildungspaket)! (…)

In diesen Fällen sind die staatlichen Leistungen vorrangig zu beantragen und es ist grundsätzlich keine Förderung durch den Elternbeirat ist vorgesehen.